Förderrichtlinien

Der Tennisclub Mäder bekennt sich zur Förderung von jungen Sportlern im Rahmen des Breiten- und Mannschaftssports. Wir wollen möglichst vielen Kindern und Jugendlichen das Tennisspiel mit Spaß und Freude ermöglichen und in unserem Verein eine gute Entwicklungsmöglichkeit bieten. Diese Richtlinien legen die Rahmenbedingungen für die finanzielle Förderung der Trainingseinheiten fest. 

Inkrafttreten und Gültigkeit

  •  Diese Richtlinie tritt mit Beschluss des Vorstandes vom 04.10.2022 rückwirkend ab Oktober 2022 in Kraft.
     

Allgemeine Förderbedingungen

  • Förderungen können nur für aktive Mitglieder des TC Mäder beantragt werden
  • Die Förderung beginnt ab der 2. Trainingssaison
  • Ab einem Alter ab 10 Jahre werden nur Trainings in Gruppengrößen bis 4 SpielerInnen gefördert, bei unter 10-jährigen in Gruppengrößen bis 6 SpielerInnen
  • gefördert werden Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Förderkategorien, spezifische Voraussetzungen und Förderhöhe

Unabhängig von der Kategorie und den spezifischen Voraussetzungen werden aktuell die Kosten für die Tennishalle während der Hallensaison zu 100% vom TC Mäder übernommen. Weitere Leistungen, die der Verein für die Schüler und Jugendlichen bereitstellt, sind die Verpflegung bei den Verbandsspielen (in Mäder) sowie die Übernahme der Ballkosten bei den Verbandsspielen

Die Förderung für die Trainingsstunden ist abhängig von der Leistungsbereitschaft im Training und von der Bereitschaft den TC Mäder bei der Vorarlberger Mannschaftmeisterschaft zu vertreten (es gilt die Anmeldung zur Mannschaft und die Teilnahme bei mind. einer Meisterschaftsbegegnung). Gefördert werden Trainingsstunden einer vom TC Mäder anerkannten Tennisschule. Gefördert werden keine Stunden im Rahmen von Einzelaktionen wie beispielsweise einem Trainingscamp. Die Förderung erfolgt in folgenden 3 Kategorien. Pro Person und Saison wird nur innerhalb einer Kategorie gefördert: 

*als Trainingssaison gilt Mai bis September (Sommersaison) bzw. Oktober bis April (Wintersainson) 

Abrechnung

Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt automatisch vom TC Mäder an die Erziehungsberechtigten, jeweils am Ende einer Trainingssaison.  

Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt vom TC Mäder direkt an die Antragsteller (in der Regel die Erziehungsberechtigten) in Form einer Banküberweisung. Es erfolgen keine Barzahlungen. 

Als Nachweis für die Abrechnung wird die Anwesenheitsbestätigung des Trainers bzw. der Tennisschule herangezogen. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel direkt vom Trainer/Tennisschule an den TC Mäder. 

Weitere Anreize

Stellt sich ein Elternteil als MannschaftsführerIn bei der VMM zur Verfügung fallen für deren Kinder keine Mitgliedsbeiträge an bzw. werden diese nach der VMM zurückerstattet.